In treno via Italia: questa nuova normativa si applica ai viaggiatori

Das Dolce Vita in vollen Zügen genießen. Nicht ohne Grund zählt Italien zu einem der beliebtesten Urlaubsländer der Deutschen. Von Skifahren über Strandurlaub bis hin zu großen Metropolen: Wer von Italien nicht genug haben kann, klappert am besten gleich mehrere Destinationen in dem Land ab.

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Und genau das geht sehr gut mit Hochgeschwindigkeitszug Frecciarossa. Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 300 km/h decken die Züge beinahe alle großen Städte des Landes ab und verzeichnen täglich mehr als 240 Fahrten. Doch Reisende müssen sich auf eine Neuerung gefasst machen.

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Italien: Neue Regeln für Hochgeschwindigkeits-Züge

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Die Züge stehen nämlich vor einem Platzproblem: zu viel Gepäck belastet den Bahnbetreiber Trenitalia. Die Frecciarossa-Züge, die den Süden und Norden Italiens verbinden und sogar möglicherweise schon bald nach Deutschland führen könnten, werden von Reisenden stark frequentiert.

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Seit dem 1. März sollte deshalb eine neue Regelung in Kraft treten: Dabei ist es Reisenden erlaubt, nur maximal zwei Gepäckstücke mitzuführen. Darüber hinaus dürfen Fahrräder, Falträder und E-Roller nur in speziellen Transporttaschen mitgeführt werden.

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Wie bikeitalia.it berichtete, stießen diese Vorschriften jedoch auf den Widerstand von Verbraucherschutzverbänden. Die Folge: Das Bahnunternehmen Trenitalia setzte die Umsetzung der Regelung vorerst aus.

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Am 6. März fanden separate Verhandlungen zwischen Trenitalia und den Verbraucherschutz- und Umweltorganisationen Assoutenti, Fiab und Legambiente statt, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Das Ergebnis der Gespräche sei vielversprechend: Trenitalia werde eine Universität beauftragen, um unter anderem das Transportrisiko von Fahrrädern und E-Rollern zu analysieren und eine geeignete Lösung zu finden.

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Als Übergangslösung können Passagiere und Passagierinnen in Absprache mit Zugbegleitern und -begleiterinnen die Gepäckräume in anderen Waggons oder zwischen Sitzen nutzen. 

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Das bedeutet: Jeder Fahrgast darf aktuell zwei Gepäckstücke plus Tasche oder Rucksack und eventuell einen Kinderwagen mitführen. Zudem wird das Gepäcklimit nicht zwischen erster und zweiter Klasse differenziert.

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Ein weiterer Entwurf sieht eine Geldstrafe von 50 Euro für Passagiere und Passagierinnen vor, die sich nicht an die Gepäck-Regeln halten. Diese Regelung wird jedoch noch mit den Mobilitäts- und Verbraucherverbänden diskutiert, bevor sie in Kraft tritt. Fest steht jedoch: Das Finden einer einvernehmlichen Lösung stehe im Interesse aller Beteiligten.

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