A causa della guerra a Gaza: una dittatura folle fa causa alla Germania | Politica

Deutschland wird „Beihilfe zum Völkermord“ vorgeworfen – ausgerechnet von einer Diktatur …

Es geht natürlich mal wieder um Israel: Ähnlich wie Südafrika, das mit seiner Klage gegen Israel vor dem Internationalen Gerichtshof gegen Israel eine riesige Propaganda-Aktion inszenierte, versucht jetzt eine kleine, linksgerichtete Diktatur in Lateinamerika mit Israel-Bashing von seinen internen Problemen abzulenken – und knüpft sich dabei Deutschland vor!

Begründung: Deutschland helfe Israel politisch, finanziell und militärisch und streiche das Geld für das UN-Sonderhilfswerk UNRWA. Tatsächlich gibt es eine Ankündigung des Auswärtigen Amtes, keine neuen Gelder freizugeben – wobei derzeit sowieso keine neue Finanzierungsrunde anstand.

Das 6,6-Millionen-Einwohner-Land Nicaragua rangierte 2022 auf der Rangliste des Demokratieindex der Zeitschrift „Economist“ auf Platz 143 von 167 Staaten. Deutschland unterstützte das Land zuletzt im Bereich Wasserversorgung durch die Entwicklungshilfeagentur GIZ, die dort bis Ende 2022 15 Mitarbeiter beschäftigte. Partnerland des Entwicklungsministeriums (BMZ) ist das Land nicht mehr.

Das Außenministerium des mittelamerikanischen Landes warf in einer Erklärung Deutschland vor, die Verletzung der Völkerrechtsregeln durch Israel zum Schaden des palästinensischen Volkes, insbesondere des Gazastreifens, aktiv zu unterstützen. Damit würde Deutschland „die Begehung eines Völkermordes“ erleichtern und seiner Verpflichtung nicht nachzukommen, alles zu tun, um dies zu verhindern.

Dabei wollte Israel diesen Krieg gar nicht, sondern reagiert auf das Massaker vom 7. Oktober 2023. Und: Es unternimmt nachweislich sehr viel, um Zivilisten zu schützen, obwohl die Terror-Gruppe Hamas alles tut, um die Opferzahlen hochzutreiben, erklärt Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG).

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Muss Deutschland die Klage fürchten? Der IGH soll laut Statut Konflikte zwischen Staaten möglichst friedlich beilegen. Seine Urteile sind in der Regel bindend. Allerdings besitzen die UN-Richter keine Machtmittel, um einen Staat zur Umsetzung zu zwingen. Sie können aber den UN-Sicherheitsrat aufrufen, in der Sache tätig zu werden.

„Die Klage Nicaraguas ist in mehrfacher Hinsicht abwegig“, sagt Volker Beck. Nur ein Beispiel: In der Klageschrift nennt Nicaragua die Hamas nicht „Terroristen“, sondern „paramilitärische Einheit“. Die Kibbuze Beeri, Nir Oz und die Stadt Sderot, die Ziel der Angriffe vom 7. Oktober waren, nennt die Klageschrift „besetztes palästinensisches Gebiet“, obwohl sie nicht in Gaza, sondern in Israel liegen.

Beck warnt: „Der Internationale Gerichtshof wird immer mehr zur Arena für politische Kampagnen zur Delegitimierung Israels. Das ist nicht der Fehler des Gerichtshofes, sondern der hier wenig verantwortliche Umgang der Vertragsstaaten mit dem Instrument der Klage.“

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