Dibattito sulla legittima difesa in Italia: gioielliere condannato per omicidio

[–>

Das Urteil eines Geschworenengerichts in Asti in der Nordwestregion Piemont hat in Italien eine heftige Debatte über das Notwehrrecht ausgelöst. Das Gericht verurteilte den Juwelier Mario R. aus dem Städtchen Grinzane Cavour in der Provinz Cuneo wegen Mordes in zwei Fällen, versuchten Mordes in einem Fall und unerlaubten Waffenbesitzes zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren. Der 68 Jahre alte Geschäftsmann muss an die Hinterbliebenen der Opfer Schadenersatz in Höhe von insgesamt 460.000 Euro zahlen. Das Gericht ging um drei Jahre über das von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafmaß hinaus.

[–>

Die Richter und die Schöffen sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte nicht in Notwehr gehandelte habe, wie dessen Verteidiger es in dem Verfahren dargestellt hatten. Er habe vielmehr die drei Räuber in Tötungsabsicht verfolgt, nachdem diese den von ihnen überfallenen Juwelierladen verlassen hatten und mit einem Auto zu fliehen versuchten. Der verurteilte Geschäftsmann sagte nach dem Urteil: „Das ist Wahnsinn. Ein Hoch auf das Verbrechen und die Kriminalität! Ich fühle mich völlig wehrlos. Obwohl ich seit 50 Jahren arbeite und meine Steuern bezahle, tut der Staat nichts, um einen normalen Bürger wie mich zu schützen. Keine gute Botschaft für Italien!“

[–>

Salvini solidarisiert sich mit dem Geschäftsmann

[–>

Kritisch zu dem Richterspruch äußerte sich auch Vize-Ministerpräsident und Verkehrsminister Matteo Salvini von der rechtsnationalen Partei Lega. „Volle Solidarität mit einem 68 Jahre alten Geschäftsmann, der nach einem Leben voller Einsatz und Aufopferung sein Leben und seine Arbeit verteidigt hat. Nicht Leute wie Mario verdienen es, ins Gefängnis zu wandern, sondern andere, die wirklichen Verbrecher“, schrieb der Minister. Salvini hatte sich im Jahre 2019 als damaliger Innenminister maßgeblich für die Reform des Notwehr-Gesetze eingesetzt, wonach die Opfer von Einbrüchen und Raubüberfällen auch mit Waffengewalt ihr Leben sowie ihr Hab und Gut verteidigen dürfen. Zuvor war das Notwehrrecht auf Situationen der akuten Bedrohung von Leib und Leben beschränkt.

READ  Gli esordi degli e-sport in Svizzera

[–>[–>

Zu dem Überfall des Räubertrios kam es am frühen Abend des 28. April 2021. Auf den Aufnahmen von Überwachungskameras ist zu sehen, wie die Männer im Alter von 34, 45 und 58 Jahren ihren Wagen in einer Seitengasse abstellen und nacheinander das Geschäft betreten. Ihre Gesichter hatten die Männer mit den damals vorgeschriebenen Atemschutzmasken verdeckt.

[–>

Einbrecher fesselten Ehefrau und Tochter des Mannes

[–>

In dem Juwelierladen bedrohten sie mit Messern und Handfeuerwaffen, die sich später als Spielzeugpistolen entpuppten, die Ehefrau und die Tochter des Juweliers und fesselten die Hände der beiden Frauen auf deren Rücken mit Kabelbindern. Die jüngere Frau versuchte vergeblich, mit dem Fuß den Alarmschalter unter dem Verkaufstresen zu betätigen, der Alarmruf erreichte die Polizeiwache aber nicht.

[–>

Der Juwelier selbst kam aus der Werkstatt in den Verkaufsraum, als die Räuber mit ihrer Beute den Laden durch den Hintereingang verließen. Aus seiner Schublade holte er einen Revolver, für den er keinen gültigen Waffenschein mehr besaß, und nahm die Verfolgung auf. Binnen weniger Augenblicke gab Marco R. insgesamt fünf Schüsse ab.

[–>[–>

Das erste Projektil traf den Fahrer des Fluchtfahrzeugs tödlich in die Brust, als dieser einzusteigen versuchte. Mit zwei weiteren Kugeln verletzte der Juwelier den zweiten Räuber, der zu Fuß zu flüchten versuchte, so schwer, dass dieser nach wenigen Schritten zusammenbrach, worauf der Juwelier den am Boden Liegenden mehrfach mit Fußtritten gegen den Kopf traktierte. Der dritte Räuber wurde ins Bein getroffen, konnte zu Fuß entkommen, wurde aber wenig später festgenommen.

[–>[–>

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass kein Notfall mehr bestand, nachdem die drei mit einem Messer und einer Plastikpistole bewaffneten Räuber den Laden verlassen hatten und dass Marco R. mithin in Tötungsabsicht und nicht zur Selbstverteidigung fünfmal geschossen habe. Der Juwelier Marco R. war bei einem Raubüberfall auf sein Geschäft im Jahre 2015 von zwei Männern zusammengeschlagen worden und hatte dabei einen Nasenbeinbruch erlitten.

READ  Dai supermercati ai parrucchieri: cosa resta aperto nella zona rossa

[–>

Er ist zudem mit seiner Familie nach eigenen Angaben mehrmals Opfer von Wohnungseinbrüchen geworden. In der kontroversen Debatte über das Urteil haben die einen begrüßt, dass das Gericht den Angeklagten wegen der Anwendung tödlicher Selbstjustiz verurteilt habe, während andere sich mit dem Geschäftsmann solidarisch zeigten und für Marco R. Freispruch forderten. Der Geschäftsmann will gegen das Urteil Berufung einlegen.

Lascia un commento

Il tuo indirizzo email non sarà pubblicato. I campi obbligatori sono contrassegnati *

Torna in alto